VERTRAGSRECHT & VERTRAGSGESTALTUNG
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie als Mandanten außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere des Vertragsrechts, im Hinblick auf das Zustandekommen und die oft unvorhersehbare Reichweite von Verträgen. Hierzu zählen unter anderem das Kaufvertragsrecht (inkl. Sach- & Rechtsmängel), das Mietrecht (Wohnungs- & Gewerberaummiete - Abmahnungen, Kündigungen, Betriebskostenabrechnungen), das Darlehensvertragsrecht (Verbraucher- und Unternehmenskredite) und das Arbeitsrecht (Abmahnungen, Kündigungsschutzklage) sowie vertragsähnliche Konstellationen. Sprechen Sie uns einfach an, unser Anwalt findet für Sie garantiert die passende Lösung.
Darüber hinaus ist unsere Kanzlei im Bereich Vertragsgestaltung tätig. In den letzten Jahren hat sich aus dem angloamerikanischen Rechtskreis die Gewohnheit, möglichst umfassend alle denkbaren, relevanten Punkte und Konstellationen einer vertraglichen Beziehung vorab in einem Vertrag zu klären, auch in Europa etabliert. Vorteil gegenüber der klassischen Vertragsgestaltung ist die Vermeidung späterer kostenintensiver und langwieriger Rechtsstreitigkeiten durch klare und detaillierte Regelungen. Wir bieten Ihnen den professionellen Entwurf, die umfassende Prüfung & kompetente Beratung sowohl im Hinblick auf Verträge nach angloamerikanischem Muster, als auch auf solche im klassischen Stil.
∙ - H O M E - ∙ - T Ä T I G K E I T S G E B I E T E - ∙ - K O N T A K T - ∙